Elterninformation- Verbindliche Anmeldung für das Schuljahr 2026/2027 in der Regelschule "An der Nesse"
Anmeldung für die künftigen 5. Klassen Schuljahr 2026/207an der
Staatlichen Regelschule
„An der Nesse“ Molschleben
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 der Grundschulen müssen sich zur Ausübung der Schulpflicht, verbindlich an einer weiterführenden Schule anmelden. Dies erfolgt gemäß der Thüringer Schulordnung in Vereinbarung mit dem Thüringer Schulgesetz.
Die Anmeldung an der Staatliche Regelschule „An der Nesse“ Molschleben findet vom 16.03.2026 bis 21.03.2026 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. Das Anmeldeformular wird ab den 13.02.2026 veröffentlicht. Die Terminvereinbarung erfolgt durch das Sekretariat, hierzu füllen Sie bitte das hinterlegte Anmeldeformular auf der Homepage (www.regelschulemolschleben.de / Download) aus und senden Sie dieses unter Angabe Ihrer Telefonnummer an folgende E-Mail-Adresse: .
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
beiliegende Anmeldekarte im Original, welche Sie von Ihrer Grundschule ausgehändigt bekommen haben
ausgefülltes Schulanmeldungsformular einschließlich der Anlage mit den Hinweisen zum Verfahren bei beschränkter Aufnahmekapazität (zu finden auf Homepage der Schule oder vorab telefonisch zu erfragen)
das Halbjahreszeugnis Schuljahr 2025/2026 im Original,
ggf. sonderpädagogisches Gutachten und Lernortbescheid (in Kopie)
ggf. die Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht (in Kopie)
Vollmacht vom sorgeberechtigten Partner, wenn dieser am Anmeldetermin nicht vor Ort sein kann
Impfausweis
Passbild für den Schülerausweis
Sie erhalten von der weiterführenden Schule einen Anmeldenachweis.
Dieser muss bis spätestens 24.03.2026 in der Grundschule abgegeben werden.
Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegung des Schulträgers im gültigen Schulnetzplan bestimmt. Ist die Aufnahmekapazität erreicht, besteht kein Rechtsanspruch der Eltern bzw. Sorgeberechtigten auf Beschulung ihres Kindes an der entsprechenden Schule.
Mit der Anmeldung wird noch kein Schulverhältnis begründet.
Falls Sie Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft anmelden möchten, so ist es dennoch dringend nötig, parallel eine Anmeldung an einer staatlichen Schule vorzunehmen, um am Aufnahmeverfahren teilnehmen zu können. Gleiches gilt für eine Anmeldung an einem Spezialgymnasium (z. B. Spezialgymnasium für Sprachen oder Sportgymnasium).
Mit freundlichen Grüßen
E. Hüls
Schulleiterin
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